T-Mobile führte ein Entgelt auf Papierrechnungen ein. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte – und kann nun in erster Instanz einen Sieg verbuchen: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile, wonach Kunden, die nicht von Papier- auf Onlinerechnungen umsteigen wollen, 1,89 Euro bezahlen müssen, ist laut einer Entscheidung des Handelsgerichtes Wien rechtswidrig. Dies teilt der VKI in einer Presseaussendung mit.
Der VKI rät Verbrauchern zur Vorsicht, wenn der Umstieg von Papier- auf Onlinerechnungen gefordert wird. Denn gerade beim Mobilfunk sei es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Download-Überschreitungen und ähnlichen Beschwerden nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen laut Verein für Konsumentenschutz oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können, so die Konsumentenschützer. Dazu komme, dass die Mobilfunker die AGB- oder Tarif-änderungen oft nur auf den Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, könne man auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen. "Daher ist es gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden sollen", zitiert die Austria Presse Agentur die zuständige Juristin im VKI, Julia Jungwirth.
Das Handelsgericht Wien argumentiert seine Entscheidung unter anderem mit einer Verpflichtung zur Rechnungslegung ganz grundsätzlich. Diese "vertragliche Nebenpflicht" sei "… so üblich geworden (…), dass jeder Konsument damit rechnen kann, dass sie auch in der ortsüblichen Art und Weise erfüllt wird".
Seitens T-Mobile stellt Unternehmenssprecher Christian Rothmüller fest, dass es sich um einen Betrag von 1,19 Euro pro Papierrechnung handle. In einer Aussendung von T-Mobile heißt es, das Unternehmen werde gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien Berufung einlegen. Den betroffenen Kunden raten die Konsumentenschützer daher, das Entgelt für Papierrechnungen vorerst zu bezahlen aber deutlich klarzustellen, dass dies nur vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung' geschieht", so Jungwirth.
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