Der Nationalrat hat im Oktober 2011 die Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen. Für Konsumenten bringt es eine lange fällige Verbesserung: Rechnungen, die den Kunden per Post, ausgedruckt auf Papier, zugesendet werden, sind in Zukunft auf alle Fälle kostenlos.
Kunden können künftig zwischen einer kostenfreien elektronischen Rechnung und einer kostenfreien Papierrechnung wählen.
Damit reagiert der Gesetzgeber wohl auch auf den Rechtsstreit um Papierrechnungen: Denn das Handelsgericht Wien entschied zugungsten des Klägers Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass es unzulässig ist, für die Zusendung von Papierrechnungen eine Gebühr zu verlangen, und (nur) elektronische Rechnungen kostenlos anzubieten.
Nach Inkrafttreten der Novelle ab Mitte November 2011 werden einige Details der neuen Regelungen erst durch entsprechende Verordnungen der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde RTR konkretisiert. Außerdem gibt es bei manchen Neuerungen Übergangsfristen.
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