FSC zeigt in einem Leitfaden, wie das FSC-Schema für FSC-zertifizierte Produkte und kontrollierte Holzmaterialien einen gültigen Beitrag zur EU-Holzverordnung leistet.
Seit 3. März 2013 gilt die EU-Holzverordnung. Unternehmen, die Holz und Holzprodukte importieren, müssen Sorgfaltsanforderungen einhalten, um auszuschließen, dass illegal geschlagenes Holz involviert ist. Die Regelung gibt zwar kein grünes Licht für freiwillige Zertifizierungsmodelle, aber die Benützung solcher Modelle ist als Teil des Prüfsystems gestattet.
Die Wirtschaftskammer dazu: „Ein nach PEFC oder FSC zertifiziertes Holz kann bei den Sorgfaltsregelungen gemäß Artikel 6 der EU-Holzverordnung und bei der Risikobewertung nach Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen als‚Überwachungssystem von Drittorganisationen‘ gelten, welches bei der Risikobewertung und Risikominderung anerkannt ist. Insofern ist eine Zertifizierung für ausländisches Holz grundsätzlich ein anerkannter Nachweis. Teilnehmer der Chain-of-Custody sind überhaupt abgesichert.“
FSC erklärt in einem Leitfaden, wie das FSC-Schema für FSC-zertifizierte Produkte und kontrollierte Holzmaterialien einen gültigen Beitrag zur Sorgfaltsregelung leistet. Es erklärt im Detail die speziellen Bedingungen, die von der EU dafür vorgesehen werden, und wie FSC mit seinen Prinzipien und Kriterien, Standards, Benachrichtigungssystemen, Akkreditierungen und der Nachweisforderung diesen Anforderungen entspricht. Unter diesem Link können Sie das Handbuch downloaden.
Mehr Informationen auch auf der Homepage der Wirtschaftskammer.