Seit Anfang 2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch gestellt werden. Für kleine Unternehmen stellt sich das oft als unüberwindbare Hürde heraus.
Bereits seit Jahresbeginn 2014 akzeptieren alle österreichischen Bundes-Dienststellen nur noch elektronisch ausgestellte Rechnungen. Das zu Grunde liegende IKT-Konsolidierungsgesetz sollte Verfahren der Verwaltung eigentlich einfacher machen, doch für viele heißt das tatsächlich: nur noch Unternehmen, die auch elektronische Rechnungen ausstellen können, können Waren oder Dienstleistungen an den Bund verkaufen. Wer jetzt denkt, eine per Mail versendete Rechnung genüge, der irrt sich. Ein Beispiel dafür erlebte eine Autorin, die kürzlich zehn Bücher an eine Bundesschule verkaufen wollte, aber leider nicht mit den neuesten technischen Standards für die Ausstellung der elektronischen Rechnung ausgerüstet war. Wer nicht über diese Voraussetzungen verfügt, kann somit keine Rechnung stellen und deshalb nichts an den Bund verkaufen.
Die Antidiskriminierungsstelle in Graz ortet hier eine Benachteiligung von kleinen Einpersonen-Betrieben, die nicht über das notwendige technische Euqipment verfügen und fordert den Bund dazu auf, Barrieren abzubauen und verschiedene Rechnungslegungen zu erlauben. Die Wahlmöglichkeit zwischen Papier- und elektronischer Kommunikation – ohne Zusatzkosten – gilt zurzeit nämlich nur für Konsumenten. Das wäre allerdings auch für Kleinunternehmer wie die oben angesprochene Autorin wünschenswert gewesen, mit der Papierrechnung wäre ihr viel Ärger und Aufwand erspart geblieben.